Lieber gesund statt giftig

Es war und ist ja immer schon im Munde – Amalgam. Die quecksilberhaltige Zahnfüllung, die seit fast 150 Jahren von Zahnärzten gerne verarbeitet wird.

Doch seit einigen Jahren ist Amalgam auch aus einem anderen Grund in aller Munde. Denn es wurde und wird heftig über die Gefährlichkeit, ja Giftigkeit, dieses beliebten Füllungsmaterials in Zahnarztpraxen diskutiert.

Und wie immer in solchen Fällen gibt es für und wider. Aber jetzt ist es amtlich. Ab 2018 darf Amalgam bei bestimmten Patientengruppen nicht mehr verarbeitet werden.

Lesen Sie hier, warum Amalgam verboten werden wird und welche Patienten besser kein Amalgam im Mund haben sollten.

Praktisch und billig

Dass das dunkelgraue Amalgam in den vergangenen Jahrzehnten als primäres Füllungsmateriel für schadhafte Zähne eingesetzt wurde hat zwei Gründe.

  1. Es lässt sich sehr gut verarbeiten und dichtet Löcher in den Zähnen dauerhaft ab.
  2. Es ist preiswert. Viel preiswerter als eine zahnfarbene Kunststofffüllung und wird deshalb von den gesetzlichen Krankenkassen als Füllung der Wahl empfohlen und auch als einzige Füllung komplett erstattet. Ästhetik hin oder her.

Diese beiden Gründe reichten aus, um die erheblichen Nachteile in Kauf zu nehmen. Bisher zumindest.

Doch jetzt hat die EU entschieden: Ab 1.7.2018 soll Amalgam schrittweise verboten werden und bis 2030 könnte dieses Material ganz aus den Zahnarztpraxen verschwunden sein.

Was sind die Gründe für diese Entscheidung?

Als Hauptgrund werden gesundheitliche Aspekte aufgeführt. Quecksilber ist ein hochgiftiges Schwermetall. Die Verbindung in den Zahnfüllungen steht im berechtigten Verdacht, chronische Krankheiten, besonders der Niere, auszulösen. Durch den Abrieb beim Kauen und abhängig von der Höhe der Speisetemperatur, gelangt ein geringer Bestand in den menschlichen Organismus und kann dort zu den erwähnten Erkrankungen führen. Dämpfe, die aus der Füllung entstehen, gelangen wiederum in das Nervensystem und können dort eine negative Wirkung erzeugen.

Doch auch nicht nur in fester Form im Zahn macht Quecksilber Probleme, sondern auch dann, wenn es entfernt wird. Falls die Herauslösung des Materials nicht unter strengsten professionellen Vorsichtsmaßnahmen abläuft, die die Patienten vor einem Verschlucken oder Einatmen der mikroskopisch kleinen Quecksilberpartikel schützen, gelangen diese ebenfalls in den Organismus. Und lagern sich dort in hoher Konzentration an. Ein weiterer Grund für das EU-Verbot ist die Entsorgung. Quecksilber gilt als Sondermüll. Ja, Sie haben richtig gelesen. Sondermüll. So wie Batterien und giftige Farbreste auch.

Schwangere und Kleinkinder bedürfen besonderen Schutz

Nimmt man die genannten riskanten Eigenschaften von Quecksilber zusammen, so wird schnell klar, dass Amalgamfüllungen eigentlich nichts im menschlichen Körper zu suchen haben. Und so hat die EU auch beschlossen, dass das Verbot, das ab dem 1.7.2018 in Kraft tritt, zunächst für Schwangere umgesetzt werden soll. Begründung: Beim Ungeborenen kann es zu Entwicklungsverzögerungen des Gehirns, des peripheren Nervensystems und zu Schädigungen der Niere kommen.

Auch für Kleinkinder, deren körperliche Entwicklung noch nicht vollständig abgeschlossen ist, soll Amalgam dann verboten werden.

Zahnästhetik geht anders

Ganz davon abgesehen, dass Amalgam mit seinen hohen Quecksilberanteilen schädlich, ja sogar giftig ist, sieht es einfach hässlich aus. Und deshalb verzichten wir in unserer Praxis auf diese Form der Füllungstherapie.

Wir konzentrieren uns stattdessen darauf, die natürliche Schönheit und Ästhetik der Zähne ins rechte Licht zu rücken. Und dazu gehören zahnfarbene und möglichst naturgetreue Füllungen. Die gestalten wir durch die Verwendung modernster Keramik und Kunststoff-Füllstoffe.

Mit diesen zeitgemäßen und, im Falle von Keramik, natürlichen Zahnersatzmaterialien, können wir schadhafte Füllungen durch attraktive und gesunde Füllungen ersetzen. Diese sehen nicht nur ästhetisch aus, sondern halten bei entsprechend guter Pflege, sprich Zahnreinigung und Prophylaxe, auch sehr lange.