Hier finden Sie eine Auswahl hilfreicher Downloads.
Wenn Sie nähere Informationen zu unseren Leistungen wünschen, haben wir die wichtigsten Inhalte in den untenstehenden Dokumenten übersichtlich und verständlich für Sie aufbereitet.
Zudem können Sie hier unseren Anamnesebogen herunterladen und diesen bereits vor Ihrem Termin bequem ausfüllen.
Damit zahnärztliche Leistungen bei Bewohnern von Pflegeeinrichtungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können, ist in der Regel ein Kooperationsvertrag erforderlich. Ein entsprechendes Muster stellt die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg bereit.
Wir benötigen Ihre Einwilligung zur Erfassung Ihrer personenbezogenen Daten sowie zur Weitergabe dieser Informationen an Ärzte oder Pflegepersonal, sofern dies erforderlich ist.
Damit die Zusammenarbeit zwischen den Pflegeeinrichtungen und Mobilodent® möglichst reibungslos verläuft, haben wir die wichtigsten Hinweise für Sie übersichtlich zusammengefasst.
Zur ersten Gruppe zählen Patienten, die sowohl körperlich als auch geistig fit sind und ihre Mundhygiene sowie die Pflege ihrer Prothesen eigenständig durchführen können.
Patienten der zweiten Gruppe benötigen bei der Mund- und Prothesenhygiene leichte Unterstützung, etwa aufgrund eingeschränkten Sehvermögens oder verminderter Feinmotorik. Grundsätzlich sind sie jedoch in der Lage, die Pflege weitgehend selbstständig durchzuführen.
Patienten der dritten Gruppe sind in ihren Fähigkeiten so eingeschränkt, dass sie bei der Mund- und Prothesenhygiene auf umfassende Unterstützung angewiesen sind.
Diese Patientengruppe ist gesundheitlich stark eingeschränkt, sodass eine reguläre Mundhygiene kaum noch umsetzbar ist und präventiv nur wenig Einfluss hat.
Die Maßnahmen richten sich an Personen, die bereits Anzeichen von Zahnerosion aufweisen oder deren stark säurehaltige Ernährung ein erhöhtes Risiko dafür mit sich bringt.